Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
FAQs oder Antworten auf häufig gestellte Fragen
Kündigung
Auszug aus der Vereinssatzung – §4 Punkt 3 Absatz a):
Der Austritt ist zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist möglich. In Härtefällen kann die Geschäftsführung Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Der Austritt ist schriftlich gegenüber der Geschäftsführung über die Geschäftsstelle zu erklären. Bei Minderjährigen wird die Austrittserklärung durch deren gesetzliche Vertretung abgegeben.
Vereinsaustritt wegen Beitragserhöhung
Grundsätzlich löst eine Beitragserhöhung kein Sonderkündigungsrecht aus. Die Mitglieder sind auf die ordentliche Kündigung verwiesen. Die Frist hierfür ergibt aus der Satzung des TuS Ricklingen §4 Punkt 3 Absatz a).
Sportverletzung
Es kam zu einer Verletzung während einer Trainingseinheit oder eines Wettkampfs?
Das aktuelle “Schadensmeldungsformular Unfall”
Spenden
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Mitgliedern!
Viele großzügige Spenden erreichen uns immer wieder und dafür sind wir sehr dankbar.
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Turn- und Sportverein Ricklingen e.V.
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Spenden können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Bis 300,- EUR reicht der einfache Nachweis durch den eigenen Kontoauszug mit dem deutlichen Zweck „Spende“.
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